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Alles über die Mietminderung




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Braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters, bevor er seine Miete mindern kann?

Nein, der Mieter kann sich ohne Einverständnis des Vermieters auf sein Mietminderungsrecht berufen (§ 536 Abs. 1 BGB). Dieses Recht auf Mietminderung ist die angemessene Form des Mieters, auf eien nicht vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu reagieren und eine zügige Behebung des Mietmangels zu veranlassen.





Bitte beachten Sie:


Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

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