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                      | Wer muß im Falle einer Mietminderung was beweisen 
                          können?
 Der Mieter muß darlegen könne, daß 
                          er den Mangel rechtzeitig angezeigt hat und daß 
                          durch diesen Mangel eine tatsächliche Beeinträchtigung 
                          des Wohnwertes vorliegt. Der Vermieter muß, um 
                          sich gegen die Mietminderung zu wehren, beispielsweise 
                          beweisen können, daß der Mieter den Mietmangel 
                          selbst verschuldet hat oder daß die Beeinträchtigung 
                          der Mietsache zu gering ist, als daß sie eine 
                          Mietminderung rechtfertigen würde.
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 Bitte beachten Sie:
 
 Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung 
                  bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, 
                  wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen 
                  Zustand entspricht.
 
 Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt 
                    vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
 
 Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung 
                    von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
 
 Beachten Sie auch:
 
 Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt 
                  in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur 
                  die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die 
                  Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den 
                  Rechtsstreit verliert.
 
 Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung 
                  suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
 
 Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die 
                    Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt 
                    zu richten.
 
 
 
 Mietrecht 
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                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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