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Alles über die Mietminderung




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Wie berechnet man die Höhe der Mietminderung?

Entscheidend für die Höhe der Mietminderung ist der Grad der Beeinträchtigung der Mietsache, also die Schwere und Dauer des Mangels. Diese Frage hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zusammen und kann nicht kategorisch beantwortet werden. Auch so genannte Mietminderungstabellen oder frühere Gerichtsurteile mit ähnlich gelagerten Fällen stellen höchstens eine grobe Orientierungshilfe dar und sind keinesfalls bindend.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Höhe einer Mietminderung angemessen ist, sollten Sie sicherheitshalber diese Frage mit einen Rechtsanwalt abklären.
Denn wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der er den Rechtsstreit verliert.





Bitte beachten Sie:


Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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