Wie berechnet man die Höhe der Mietminderung?
Entscheidend für die Höhe der Mietminderung
ist der Grad der Beeinträchtigung der Mietsache,
also die Schwere und Dauer des Mangels. Diese Frage
hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen
Einzelfalles zusammen und kann nicht kategorisch beantwortet
werden. Auch so genannte Mietminderungstabellen oder
frühere Gerichtsurteile mit ähnlich gelagerten
Fällen stellen höchstens eine grobe Orientierungshilfe
dar und sind keinesfalls bindend.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Höhe einer
Mietminderung angemessen ist, sollten Sie sicherheitshalber
diese Frage mit einen Rechtsanwalt
abklären.
Denn wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt,
und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat
der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen,
sondern trägt auch die Prozeßkosten in der
anteiligen Höhe in der er den Rechtsstreit verliert.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
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der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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