... ist jetzt für Sie da !
Home | Impressum | eMail
 
Alles über die Mietminderung




zurück zur Übersicht

Kann der Mieter die Miete kürzen für Mängel, die er selbst verschuldet hat?

Nein, bei Mängeln die ausschließlich durch das Verschulden des Mieters entstanden sind, haftet der Vermieter nicht und der Mieter verliert sein Recht auf Mietminderung.
Beispielsweise können Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung entweder durch bauliche Fehler des Gebäudes oder durch falsches Lüften entstehen. Wenn nachgewiesenermaßen das falsche Lüften der Wohnräume ursächlich für den Feuchtigkeitsschaden war, kann der Mieter die Miete nicht mindern.





Bitte beachten Sie:


Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


Mietrecht am Telefon



:: So geht's:

1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt sprechen. (Rechtsberatung)
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten)


:: Ihre Vorteile:

Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen. Rechtsberatungen zu allen Bereichen des Mietrechts. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr

  Aufgrund fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung der Rechtsprechung: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit!  
 
:: Mietrecht:
- Gesetze zum Mietrecht
- Entscheidungen zum Mietrecht
- Fragen und Antworten
© 2004 :: Anwalt-am-Telefon.de, Mietrecht-am-Telefon.de, alle Rechte vorbehalten.