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Alles über die Mietminderung




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Ist der Vermieter auch für Beeinträchtigungen außerhalb der vermieteten Wohnung verantwortlich?

Der Vermieter haftet für alle Umstände und Verhältnisse innerhalb und außerhalb der Wohnung, die den Gebrauchswert der Mietwohnung mindern oder die Tauglichkeit für den vertragsmäßigen Gebrauch beeinträchtigen.
Gebrauchsbeeinträchtigungen der Mietwohnung von außerhalb der Wohnräume sind beispielsweise Lärmbelästigung aus dem Nachbarhaus oder permanente Geruchsbelästigung durch Essensgerüche von einer nahe gelegenen Gaststätte.





Bitte beachten Sie:


Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen Zustand entspricht.

Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.

Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.

Beachten Sie auch:

Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den Rechtsstreit verliert.

Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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