Sie suchen Rechtsberatung im Mietrecht?
Die Suche eines Rechtsanwalts für Mietrecht kann über
die Rechtsanwaltskammern, das Telefonbuch oder den Rat eines
Freundes erfolgen. Wichtig ist in der Regel, dass der Rechtsanwalt
vor Ort ist, damit man mietrechtliche Unterlagen gemeinsam
durchgehen kann. Sollten Sie hier und jetzt ein kurze konkrete
Frage im Mietrecht haben, bieten
wir ihnen an, direkt am Telefon eine Rechtsberatung einzuholen.
Der rechtsanwaltliche Rat wird Ihnen in Form einer mietrechtlichen
Erstberatung erteilt, und kostet 1,86 Euro pro Minute.
In dem Minutenpreis sind die Rechtsanwaltsgebühren bereits
enthalten.
... weitere Infos
Sie suchen einen Fachanwalt im Mietrecht?
Fachanwälte für Mietrecht haben im Gegensatz zu
"normalen Rechtsanwälten" eine staatliche Zusatzausbildung
im Mietrecht absolviert. Sie sind aufgrund dieser Ausbildung
berechtigt den Titel Fachanwalt im Mietrecht zu führen.
Der wesentliche Grund einen Fachanwalt im Mietrecht unter
Umständen einem "normalen Rechtsanwalt" vorzuziehen
ist, dass sich der Fachanwalt für Mietrecht ganz überwiegend
mit Mietrecht befasst und deshalb tiefer in die mietrechtlichen
Materie eingearbeitet ist. Wenn Sie demnach einen Rechtsanwalt
für Mietrecht vor Ort suchen, sollten Sie sich für
einen Fachanwalt für Mietrecht entscheiden.
Sofern Sie einen Rat über Mietrecht-am-Telefon einholen
können wir Ihnen nicht garantieren, dass Sie mit
einem Fachanwalt verbunden werden.
Mietrecht
am Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Rechtsanwalt über "Mietrecht"
sprechen. (Rechtsberatung)
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Keine weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt
sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen.
Rechtsberatungen über alle Bereiche des Mietrechts. Sie
müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen
Sie sich an Bürozeiten des Rechtsanwalts, die beispielsweise
in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
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Aufgrund fortlaufender
Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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