Hat der Mieter neben seinem Recht auf Mietkürzung
auch einen Anspruch auf Schadensersatz?
Der Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz wenn
der Mangel nach Vertragsabschluß
entsteht und der Vermieter diesen Mangel verschuldet
hat. Der Mieter muss den Mangel der Mietsache und das
Verschulden des Vermieters beweisen können.
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Bitte beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung
bewohnt, kann grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen,
wenn die Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung hängt
vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es kommt
in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht nur
die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch die
Prozeßkosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Wenn Ihre Rechtsfrage hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung
suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
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fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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