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BGH-Urteil zum Mietrecht (Mietkaution)




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VIII. Zivilsenat 25.06.2002 VIII ZR 344/02


Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. Juni 2003
für Recht erkannt:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 6. November 2002 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen

Tatbestand:
Die Kläger begehren die Freigabe eines als Mietkaution an die Beklagte verpfändeten Sparguthabens. Die Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten schlossen am 11. Dezember 1998 einen Mietvertrag über eine Wohnung in H. /L. . Nach § 3 dieses Vertrages beträgt der Grundmietzins monatlich 930 DM. In § 5 heißt es:
"1. Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von 2.790 DM (DM zweisiebenneunnull).
2. Der Kautionsbetrag wird verzinst; er wird entrichtet durch Verpfändung eines vom Mieter bei der B. M. , Zweigstelle A. zu er richtenden Sparkontos. Die Zinshöhe soll einer Spareinlage mit gesetzlicher Kündigung entsprechen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu, sie erhöhen die Sicherheit. Die Sicherheitsleistung ist mit Abschluß des Mietvertrages zu erbringen.
3. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache unter Berücksichtigung der dem Vermieter etwa zustehenden Ansprüche, in diesem Falle spätestens binnen sechs Monaten nach Rückgabe oder Beendigung, freigegeben." Das Mietverhältnis begann am 15. März 1999. Die Kläger errichteten bei der Sparkasse H. ein Sparkonto, auf das sie 2.790 DM einzahlten. Mit Erklärung vom 9. April 1999 verpfändeten sie das Sparguthaben an die Rechtsvorgängerin der Beklagten. Die Kläger sind der Auffassung, die Kautionsabrede sei insgesamt unwirksam, die Kaution deshalb ohne Rechtsgrund geleistet worden. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landgericht die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Mit dieser verfolgen die Kläger ihr Klageziel weiter.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Mietkaution)

Urteil des BGH zum Mietrecht (Mietkautionen).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
Weitere Informationen zum Mietvertrag und zur Kaution finden Sie hier.


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