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Miete gemindert - Miete gekürzt



Miete kürzen

Bauarbeiten

Vermieter errichtet ein Baugerüst am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört und hat die Miete gemindert.

Wasserschaden

Es befinden sich Stockflecken an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. Feuchtigkeitsschaden mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.

Strom

Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd in der Küche funktionieren.

Terrasse

Terrasse oder Balkon ist nicht nutzbar. Wieviel darf die Miete gekürzt.

Schimmelbefall

Schimmel in Küche, Bad und Schlafzimmer. Gekürzte Miete wegen massivem Schimmelpilzbefall in der Wohnung. Schimmelbefall aufgrund schlechter Wärmedämmung.

Ungeziefer

In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert werden. Gekürte Miete wegen Belästigung durch Tauben an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung von Ungezieferbefall durch starke Chemikalien.


:: Fragen und Antworten

Mietkürzung

Wann kommt eine Mietkürzung in Betracht?
Wann darf der Mieter die Miete nicht kürzen?
Kann die Mietkürzung auch rückwirkend geltend gemacht werden?
Kann der Mieter auch den Mangel selbst beseitigen?
Wie hoch darf die Mietminderung sein?
Müssen alle Mietmängel vor der Mietminderung dem Vermieter gemeldet werden?



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