Miete kürzen
Bauarbeiten
Vermieter errichtet ein Baugerüst
am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm
einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört und hat
die Miete gemindert.
Wasserschaden
Es befinden sich Stockflecken
an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch
in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt.
Feuchtigkeitsschaden
mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.
Strom
Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung
abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall
ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd
in der Küche funktionieren.
Terrasse
Terrasse oder Balkon
ist nicht nutzbar. Wieviel darf die Miete gekürzt.
Schimmelbefall
Schimmel in Küche,
Bad und Schlafzimmer. Gekürzte Miete wegen massivem Schimmelpilzbefall
in der Wohnung. Schimmelbefall
aufgrund schlechter Wärmedämmung.
Ungeziefer
In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall,
nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten
in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert
werden. Gekürte Miete wegen Belästigung durch Tauben
an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung
von Ungezieferbefall
durch starke Chemikalien.
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