Tritt wegen eines Feuchtigkeitsschadens
so massive Nässe in der Wohnung auf, dass sich Tropfwasser
an der Decke bildet und der Teppichboden durchnässt ist,
kann der Mieter die Miete grundsätzlich mindern. Die
Höhe der Mietminderung kann je nach Ausmaß des
Feuchtigkeitsschaden
(Wasserschaden) und Ausbreitung der Feuchtigkeit bis zu 50
% betragen.
Beachten Sie:
Wer als Mieter eine mangelhafte Mietwohnung bewohnt, kann
grundsätzlich eine Mietminderung vornehmen, wenn die
Mietsache nicht dem vertragsgemäßen
Zustand entspricht.
Die prozentuale Höhe der jeweiligen Mietminderung
hängt vom Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes
ab.
Damit hängt die genaue Berechnung der Höhe der Mietminderung
von den individuellen Umständen des Einzelfalles ab.
Beachten Sie auch:
Wenn der Mieter die Mietminderung zu hoch ansetzt, und es
kommt in der Folge zu einem Rechtsstreit, hat der Mieter nicht
nur die fehlende Miete nachzuzahlen, sondern trägt auch
die Prozesskosten in der anteiligen Höhe in der der den
Rechtsstreit verliert.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
Weitere Fälle von Mietminderungen
Bauarbeiten
Vermieter errichtet ein Baugerüst
am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm
einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört.
Wasserschaden
Es befinden sich Stockflecken
an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch
in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt.
Feuchtigkeitsschaden
mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.
Strom
Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung
abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall
ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd
in der Küche funktionieren.
Terrasse
Terrasse oder Balkon
ist nicht nutzbar.
Schimmelbefall
Schimmel in Küche,
Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall
in der Wohnung. Schimmelbefall
aufgrund schlechter Wärmedämmung.
Ungeziefer
In der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall,
nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten
in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann die Miete gemindert
werden. Belästigung durch Tauben
an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung
von Ungezieferbefall
durch starke Chemikalien.
Mietrecht-am-Telefon
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