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  Miete kürzenBauarbeitenVermieter errichtet ein Baugerüst 
                    am Mietshaus. Mieter wird durch den Baulärm 
                    einer Baustelle in der Nachbarschaft gestört und will 
                    die Miete mindern. 
 WasserschadenEs befinden sich Stockflecken 
                    an der Tapete oder Wand. Wassereinbruch 
                    in der gesamten Wohnung, der Teppichboden ist beschädigt. 
                    Feuchtigkeitsschaden 
                    mit Tropfwasser an der Decke und nassem Teppichboden.
 Strom
 Mieter hat keinen Strom, weil der Vermieter die Stromversorgung 
                    abgeschaltet hat (Stromausfall). Von einem Stromausfall 
                    ist auszugehen, wenn weder Licht, Warmwasser noch der Herd 
                    in der Küche funktionieren.
 TerrasseTerrasse oder Balkon 
                    ist nicht nutzbar. Wieviel darf man die Miete kürzen. SchimmelbefallSchimmel in Küche, 
                    Bad und Schlafzimmer. Massiver Schimmelpilzbefall 
                    in der Wohnung. Schimmelbefall 
                    aufgrund schlechter Wärmedämmung. UngezieferIn der Wohnung ist ein erheblicher Silberfischbefall, 
                    nicht nur einige Silberfische. Bei Ratten 
                    in der Wohnanlage (Mülltonnen) kann man die Miete mindern. 
                    Belästigung durch Tauben 
                    an Fenstern und Balkon (Taubenplage). Falsche Bekämpfung 
                    von Ungezieferbefall 
                    durch starke Chemikalien. 
 
 
 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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