Eigentümergemeinschaft*
Als Eigentümergemeinschaft werden die Eigentümer
einer Eigentums-Wohnanlage bezeichnet. Sie hat u.a. über
Veräußerungen, Renovierungen, die Verwendung der
Finanzmittel und u.U. über die Entziehung des Eigentums
zu bestimmen.
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*Dieser
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aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
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