Vergleichsmiete
Die Regelungen über die Vergleichsmiete werden angewendet
auf den sozialen Wohnungsbau und vergleichbare öffentlich
geförderte Wohnungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete
wird aus den üblichen Entgelten berechnet, die in der
betreffenden Gemeinde (oder einer vergleichbaren Gemeinde)
für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung
und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart wurden.
(Vgl. Mietspiegel)
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fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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