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Zeitmietvertrag



Zeitmietvertrag

Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer endet das Mietverhältnis automatisch, sofern es nicht von beiden Parteien verlängert wird.
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Der Mietvertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Seit der Mietrechtsreform muss der Grund der Befristung muss schon im Mietvertrag angegeben sein. Ist dies nicht geschehen, dann ist ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Die Begrenzung der Dauer auf fünf Jahre gibt es nicht mehr.


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