Zeitmietvertrag
Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag. Nach
Ablauf der vereinbarten Mietdauer endet das Mietverhältnis
automatisch, sofern es nicht von beiden Parteien verlängert
wird.
Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit
ist nicht möglich. Der Mietvertrag endet automatisch
mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit.
Seit der Mietrechtsreform muss der Grund der Befristung muss
schon im Mietvertrag angegeben sein. Ist dies nicht geschehen,
dann ist ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen. Die
Begrenzung der Dauer auf fünf Jahre gibt es nicht mehr.
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