Bürgerliches Gesetzbuch*
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das bedeutendste
deutsche Gesetz auf dem Gebiet des Privatrechts. Es trat am
1. Januar 1900 in Kraft (Ausfertigung am 18. August 1896 und
Verkündung am 24. August 1896) und ist mit zahlreichen
Änderungen bis heute gültig.
Basisdaten
Kurztitel: Bürgerliches Gesetzbuch
Voller Titel: Bürgerliches Gesetzbuch
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Privatrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BGB
FNA: 400-2
Verkündungstag: 18. August 1896 (RGBl. 1896, S. 195)
Aktuelle Fassung: 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004, S. 3214)
Das BGB ist in fünf Bücher eingeteilt:
Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
Das BGB ist aufgrund seiner besonders durchdachten Struktur
weltweit anerkannt und war Vorbild für die Regelungen
vieler Länder (Japan beispielsweise übernahm Ende
des 19. Jahrhunderts eine der Entwurfsfassungen des BGB fast
unverändert).
Erwähnenswert ist hier vor allem die so genannte "Klammertechnik"
des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Der allgemeine Teil enthält
die grundlegenden Vorschriften, Regeln, Begriffe, die auch
für alle weiteren Bücher gelten sollen. Sie stehen
am Anfang des BGB und "umklammern" die restlichen
Bücher.
Inhaltsverzeichnis
1 Entstehung
2 Entwicklung
3 Literatur
4 Rechtsvergleichend
5 Weblinks
Entstehung
Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte
auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs
Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, Allgemeines
Landrecht (ALR), Code civil, Badisches Recht und Sächsisches
BGB.
Den Kodifikationsbestrebungen ging der so genannte Kodifikationsstreit
von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich
Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte
Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen
Rechts forderte, um den "bürgerlichen Verkehr"
(= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen
Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer
Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche
Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch
nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys
die Oberhand.
Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen
Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach
einem bürgerlichen Gesetzbuch. 1873 beschlossen Reichstag
und Bundesrat auf Antrag der Abgeordneten Miquel und Lasker
die Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches. Die
1. Kommission wurde 1874 einberufen und legte 1888 den 1.
Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen
des römischen Rechts sowie an den Lehren Savignys und
wurde als unsozial, unzeitgemäß und schwer verständlich
kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895
den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen
1896 beschlossen und am 18. August verkündet.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde vom Einführungsgesetz
zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) begleitet, in dem
die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland
geltenden Recht und das Internationale Privatrecht enthalten
sind. In der Folgezeit wurden bei Änderungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u. a.
durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz
eingearbeitet.
Entwicklung
In den ersten 50 Jahren seines Bestehens wurde das BGB kaum
gesetzgeberisch verändert. Der Grund dafür liegt
auch in der Konzeption der Generalklauseln, wie z. B. §
242 ("Treu und Glauben"), die eine Entwicklung des
Rechts durch die Rechtsprechung ermöglichte, sie damit
allerdings auch dem Zeitgeist auslieferte. Ausnahmen waren
die von den Nationalsozialisten unternommenen Versuche, das
BGB und seine systematische Kraft zu schwächen. Das Ehegesetz
war ein derartiger Versuch.
Die ab 1946 einsetzenden Reformen erfassten zunächst
vor allem das Familienrecht. Zunächst wurde - noch von
den Besatzungsmächten - das Eheschließungsrecht
in das Ehegesetz "ausgelagert"; ab 1953 wurde schrittweise
die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Artikel
3 Absatz 2 des Grundgesetzes) verwirklicht, in den 1960er
Jahren das Scheidungsrecht modernisiert.
In den folgenden Jahren wurden zahlreiche Verbraucherschutzgesetze
außerhalb des BGB erlassen, so z. B. das Haustürwiderrufsgesetz
oder das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
("AGB-Gesetz"), so dass die Übersichtlichkeit
litt und der Charakter des BGB als Gesamtkodifikation in Mitleidenschaft
gezogen wurde.
Die letzte größere Überarbeitung erfolgte
im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung zu Beginn des Jahres
2002 (mit Neubekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S.
42)), durch die unter anderem Verbraucherschutzrichtlinien
der Europäischen Union umgesetzt wurden. Bei diesem Anlass
wurden viele der erwähnten "ausgelagerten"
Gesetze in das BGB "zurückgeholt".
In der DDR wurde das bis dahin gültige BGB durch Beschluss
der Volkskammer am 16. September 1975 durch das Zivilgesetzbuch
(ZGB) der DDR ersetzt. Das ZGB ist am 3. Oktober 1990 außer
Kraft getreten.
Literatur
Entstehungsmaterialien und Protokolle:
Motive zu dem Entwurfe eines bürgerlichen Gesetzbuches
für das Deutsche Reich. Amtliche Ausgabe. Bd. 1-5, Berlin/Leipzig
1888.
Jakobs, Horst Heinrich / Schubert, Werner (Hrsg.): Die Beratung
des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung
der unveröffentlichten Quellen (Berlin / New York ab
1978, mehrere Bde.).
Diskussionen und Literatur zur Zeit der BGB-Entstehung:
Maas, Georg: Bibliographie des bürgerlichen Rechts.
Verzeichnis von Einzelschriften und Aufsätzen über
das im Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche
Reich vereinigte Recht. Bd. I. 1888-1898. Berlin 1899. Bd.
II. 1899. Berlin 1900.
Zur Geschichte:
Eisenhardt, Ulrich: Deutsche Rechtsgeschichte. 3. Aufl. 1999,
insb. S. 404-411 ISBN 3406453082
Wesel, Uwe: Fast alles was Recht ist: Jura für Nicht-Juristen.
ISBN 3492239609
Rechtsvergleichend
Die vergleichbare Kodifikation in Österreich ist das
Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). In der Schweiz
ist es das Zivilgesetzbuch (ZGB) von 1907, das historisch
gesehen auf den Erfahrungen des deutschen BGB aufbaute, aber
als moderner und klarer gilt. Letzteres wurde z.B. von Japan
als Vorbild für deren Regelungen im Zivilrecht verwendet.
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des BGBs über Mietvertrag, Mietrecht auf dieser Seite bei
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Gesetzbuch " aus der freien Enzyklopaedie
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