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Fragen und Antworten
Untermiete
Welche Rechtsverhältnisse bestehen zwischen Untermieter,
Hauptmieter und Vermieter?
Zwischen Vermieter und Hauptmieter besteht ein ganz normales
Mietverhältnis.
Ebenso zwischen Hauptmieter und Untermieter. Denn der Untermietvertrag
ist ein eigenständiger und vollwertiger Mietvertrag für
den keine besonderen gesetzlichen Regelungen gelten. Der Hauptmieter
nimmt gegenüber dem Untermieter die Stellung eines Vermieters
ein und trägt alle Rechte und Pflichten eines Vermieters.
Keine Rechtsbeziehung und keine vertraglichen Ansprüche
bestehen zwischen Vermieter und Untermieter.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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