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				  Fragen und Antworten
 
 Untermiete
 
 Welche Rechtsverhältnisse bestehen zwischen Untermieter, 
                    Hauptmieter und Vermieter?
 Zwischen Vermieter und Hauptmieter besteht ein ganz normales 
                    Mietverhältnis.
 Ebenso zwischen Hauptmieter und Untermieter. Denn der Untermietvertrag 
                    ist ein eigenständiger und vollwertiger Mietvertrag für 
                    den keine besonderen gesetzlichen Regelungen gelten. Der Hauptmieter 
                    nimmt gegenüber dem Untermieter die Stellung eines Vermieters 
                    ein und trägt alle Rechte und Pflichten eines Vermieters.
 Keine Rechtsbeziehung und keine vertraglichen Ansprüche 
                    bestehen zwischen Vermieter und Untermieter.
 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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