Teilungserklärung*
Die Teilungserklärung (TE) enthält nach deutschem
Sachenrecht die Aufteilung des Sondereigentums (Wohnungen,
nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen und Garagen)und
eventueller Sondernutzungsrechte sowie meistens auch die Regelungen
des Verhältnisses der Eigentümer untereinander (Gemeinschaftsordnung).
Hier sind z. B. die Verteilerschlüssel der gemeinschaftlichen
Kosten, die Stimmrechtsregelung in der Eigentümerversammlung
oder andere wesentliche Rechte und Pflichten verbindlich festgelegt.
In der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung können
nur (gesetzesändernde) Bestimmungen vereinbart werden,
die das WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das
Dauerwohnrecht)nicht als unabdingbar vorschreibt.
Die Teilungserklärung kann in der Regel nicht durch
Beschlussfassung geändert werden, es sei denn sie enthält
eine Öffnungsklausel.
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