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Alles über Schönheitsreparaturen




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Was ist, wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht fachmännisch durchgeführt hat?

Sollten bei der Schönheitsreparatur eklatante Mängel bestehen, weil sich nicht fachgerecht durchgeführt wurde, kann der Vermieter in der Regel vom Mieter Schadensersatz fordern.
Der Mieter hat dann eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter und muss dann unter Umständen die Kosten für einen Fachbetrieb, der die Arbeiten nachträglich ausführt, übernehmen sowie eventuelle Mietausfälle des Vermieters ausgleichen.





Bitte beachten Sie:

Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." (§ 535 Abs. 1, § 538 BGB).

Allerdings werden in den meisten Mietverträgen die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben. Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters.


Beachten Sie auch:

Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.

Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

In den allermeisten Fällen kann Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.

Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt zu richten.


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