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 Mietvertrag*Beim Mietvertrag, einem im BGB 
                    typisierten gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag, schuldet 
                    der Vermieter dem Mieter 
                    die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der 
                    Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete 
                    (§ 535 BGB). Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, 
                    bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes 
                    geht, bildet die Miete so wie Pacht und Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag. 
                    Mögliche Mietgegenstände 
                    sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder Sachteile, die 
                    gebrauchstauglich sind (beispielsweise Hauswand als Werbefläche). 
                    Für das Mietrecht gelten 
                    die §§ 535 - 580a BGB.  Der Vermieter hat die Hauptpflicht, die Mietsache dem Mieter 
                    in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten 
                    Zustand zu überlassen (Gebrauchsüberlassung) und 
                    sie während der Mietzeit hierin zu erhalten (Instandhaltungspflicht). 
                    Ihr Eigentümer braucht 
                    er nicht zu sein (Beispiel: Untermiete). 
                    Hauptpflicht des Mieters ist es, die vereinbarte Miete (vormals 
                    Mietzins) zu zahlen oder eine statt dessen vereinbarte Gegenleistung 
                    zu erbringen. Da er die Mietsache besitzt, treffen ihn Obhutspflichten. Die Parteien eines Mietvertrages müssen sich über 
                    Mietgegenstand, Gebrauchszweck und Entgeltlichkeit einig sein. 
                    Einen Vertrag über Grundstücke, Wohn- oder Gewerberäume 
                    für längere Zeit als ein Jahr müssen sie schriftlich 
                    schließen, sonst gilt er für unbestimmte Zeit und 
                    ist schon nach dem ersten Jahr ordentlich kündbar (§§ 
                    550, 578 BGB). Im Übrigen dürfen die Vertragsparteien 
                    von den gesetzlichen Mietbestimmungen abweichen und den Mietvertrag 
                    im Rahmen der Vertragsfreiheit ihren Bedürfnissen anpassen; 
                    so können sie nähere Bestimmungen treffen etwa zur 
                    Art der Nutzung (Beispiel: der Mieter eines KFZ darf nicht 
                    in bestimmte Länder mit hoher Diebstahlquote reisen), 
                    zu den Voraussetzungen einer Kündigung oder zum Ersatz 
                    von Aufwendungen des Mieters auf die Mietsache. Schließlich 
                    besteht innerhalb eines Mietvertrages - wie bei allen gegenseitigen 
                    Schuldverträgen - die Nebenpflicht, die Interessen der 
                    anderen Partei und den Vertragszweck nicht zu gefährden. In Deutschland lebt fast die Hälfte der Bevölkerung 
                    (48 %) in gemieteten Wohnräumen; das verschafft der Wohnraummiete 
                    besondere praktische Bedeutung. Das 
                    Bürgerliche Gesetzbuch regelt sie eingehend und stärkt 
                    die Rechte des Wohnraummieters nachhaltig (soziales Mietrecht). 
                    Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist 
                    das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung Eigentum 
                    im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S 1 GG (deutsches Grundgesetz) 
                    (Beschluss vom 26. Mai 1993, Az: 1 BvR 208/93, NJW 1993, 2035). Das Mietrecht wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. September 
                    2001 reformiert. Besonderheiten beim Wohnraum 
                    Einen Wohnungsmietvertrag gibt es zum freien Download 
                      vom Mieterbund 
erkblatt zu Kündigungsfristen bei Wohnungsmieten 
                      
Den einfachen Zeitmietvertrag 
                      gibt es nicht mehr. An seine Stelle tritt der qualifizierte 
                      Zeitmietvertrag: In ihm muss begründet sein, warum 
                      das Mietverhältnis befristet ist (zum Beispiel Eigenbedarf). 
                      Fehlt dies, so gilt der Vertrag automatisch unbefristet. 
                      
Behindertengerechter Umbau: Bei berechtigtem Bedarf kann 
                      die Zustimmung vom Vermieter verlangt werden. Der Vermieter 
                      kann aber für den Fall eines Rückbaus zusätzliche 
                      Sicherheiten verlangen. 
Stirbt der Mieter, tritt der Lebenspartner in den Mietvertrag 
                      ein. Dies gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften. 
                      
Drei Jahre muss der Käufer einer in eine Eigentumswohnung 
                      gewandelte Mietwohnung warten, bis er wegen Eigenbedarfs 
                      kündigen darf. Abweichend davon können die einzelnen 
                      Bundesländer diese Frist bis auf zehn Jahre verlängern. 
                      
Dem Mieter stehen die Zinsen der Mietkaution 
                      auch dann zu, wenn sie der Vermieter zu einem höheren 
                      als den üblichen Zinssatz angelegt hat. 
Der Vermieter darf die Miete nicht mehr erhöhen, 
                      wenn er für das Hypothekendarlehen zur Finanzierung 
                      der Wohnung höhere Zinsen zahlen muss.  
 Weitere Informationen zum Mietvertrag 
                    finden Sie unter "Fragen 
                    und Antworten - Mietvertrag".  
 Miete**Miete (Schweizerisch: Mietzins) ist 
                    nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der Mieter 
                    dem Vermieter nach dem Mietvertrag 
                    schuldet. Die frühere Terminologie Miete für die 
                    Vertragsart und Mietzins für die Gegenleistung wurde 
                    mit Rücksicht auf die umgangssprachliche Verwendung vom 
                    Bürgerlichen Gesetzbuch inzwischen aufgegeben, in der 
                    Schweiz ist der Begriff Mietzins jedoch üblich. Die Miete ist in der Praxis meist auf Grund einer vertraglichen 
                    Vereinbarung zwischen Mieter und 
                    Vermieter im Voraus zu bezahlen. 
                    Um den Mieter in Verzug zu setzen, 
                    ist keine Mahnung erforderlich, 
                    wenn die Zahlungstermine im Mietvertrag 
                    festgelegt wurden (beispielsweise "spätestens am 
                    3. des Monats für den laufenden Monat"). Ist die 
                    Mietsache mangelhaft, also ihre 
                    Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben 
                    oder mehr als unerheblich gemindert, so hat der Mieter kraft 
                    Gesetzes - also ohne dass es einer Willenserklärung bedürfte 
                    - eine (ggf. bis auf Null) herabgesetze (geminderte) Miete 
                    zu entrichten. Freilich trifft den Mieter die Pflicht, die 
                    Mängel unverzüglich 
                    dem Vermieter anzuzeigen, damit 
                    dieser Abhilfe schaffen kann. Solange die Anzeige nicht erfolgt 
                    ist, kann der Mieter die Mietminderung 
                    nicht geltend machen. Eine bestimmte Form der Miete kann die Charter, insbesondere 
                    von Schiffen und Flugzeugen sein. 
 Der Wohnungsmietvertrag ist ein gegenseitiger 
                  Vertrag. In diesem Wohnraummietvertrag 
                  verpflichtet sich der Vermieter, 
                  dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch 
                  zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, 
                  dem Vermieter dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
 In diesem Vertrag enthalten sind Mietvertragsklauseln, in denen 
                  die Bedingungen des Mietvertrages detailliert geregelt sein 
                  können.
 Häufig wird ein Formularmietvertrag zum Mietvertragsabschluss 
                  verwendet. Solch ein Mustermietvertrag unterliegt des Regelungen 
                  der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mitevertragsregelungen, 
                  die die Rechte des Mieters über Gebühr einschränken, 
                  können unwirksam sein. Bei sich widersprechenden Mietvertragsformulierungen 
                  gilt stets die für den Mieter günstigste.
 Die Mietzahlung ist, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt 
                  ist, bis zum dritten Werktag eines Monats im voraus zu entrichten. 
                  Entspricht die Mietsache nicht dem im Vertrag vereinbarten Zustand, 
                  kann der Mieter die Miete mindern. 
                  Die Minderung der Miete erfolgt 
                  durch eine prozentuale Herabsetzung der Miete.
 
 
 
 Weitere Information zum Mietvertrag 
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                                  |  | *Dieser 
                                    Text basiert auf dem Artikel "Mietvertrag" 
                                    aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia 
                                    und steht unter der GNU Lizenz für freie 
                                    Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht" 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
                      |  |  |