Wer ist gesetzlich
zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet?
Wann ist eine Vereinbarung
im Mietvertrag, die dem Mieter die Durchführung von
Schönheitsreparaturen auferlegt, unwirksam?
Kann der Mieter
schon direkt beim Einzug zur Durchführung von Schönheitsreparaturen
verpflichtet werden?
Ist es zulässig,
den Mieter zur regelmäßigen Durchführung
aller laufenden Schönheitsreparaturmaßnahmen
im Mietvertrag zu verpflichten?
Kann der Mieter
im Mietvertrag verpflichtet werden, die Schönheitsreparaturen
regelmäßig alle zwei Jahre durchzuführen?
Kann der Mieter
verpflichtet werden, die Schönheitsreparaturen
"bei Bedarf" oder "sobald sie erforderlich
sind" (oder ähnlichen Formulierungen), vorzunehmen?
Unter welchen
Umständen ist es zulässig, den Mieter zu verpflichten
, laufende Schönheitsreparaturen durchzuführen?
Welche Renovierungsfristen
sind im Allgemeinen angemessen?
Kann der Vermieter
im Mietvertrag festlegen, daß der Mieter die Schönheitsreparaturen
durch einen Fachbetrieb durchführen lassen muß?
Was ist, wenn
der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht fachmännisch
durchgeführt hat?
Gehört
ein Neuanstrich der Heizkörper einschließlich
Streichen der Heizungsrohre zu den Schönheitsreparaturen?
Gehört
Streichen und Tapezieren der Wände und Decken zu
den Schönheitsreparaturen?
Gehört
das Streichen der Türen und Fenster zu den Schönheitsreparaturen?
Gehört das Reinigen von Teppichböden zu
den Schönheitsreparaturen?
Gehört
bei Schönheitsreparaturen zum Auszug das Verschließen
der Dübellöcher zu den Pflichten des Mieters?
Gehören
Renovierungsarbeiten in Nebenräumen (wie etwa Keller,
Speicher und Dachboden) zu den Schönheitsreparaturen?
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Bitte beachten Sie:
Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter
die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der
Vermieter hat die Mietsache dem Mieter
in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten
Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit
in diesem Zustand zu erhalten." (§
535 Abs. 1, § 538 BGB).
Allerdings werden in den meisten Mietverträgen
die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben.
Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die
Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters.
Beachten Sie auch:
Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen
komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung
grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich.
Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen
hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten
Sie anwaltliche Hilfe einholen.
In den allermeisten Fällen kann
Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen
erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.
Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die
Möglichkeit, telefonisch eine kurze Frage an einen Anwalt
zu richten.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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