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                      | Gehören Renovierungsarbeiten in Nebenräumen 
                          (wie etwa Keller, Speicher und Dachboden) zu den Schönheitsreparaturen?
 In der Regel nicht. Zur Renovierung der Nebenräume 
                          ist der Mieter nur dann verpflichtet, wenn dies ausdrücklich 
                          im Mietvertrag vereinbart wurde.
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 Bitte beachten Sie:
 
 Eigentlich sieht das Gesetz vor, daß der Vermieter 
                    die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. "Der 
                    Vermieter hat die Mietsache dem Mieter 
                    in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten 
                    Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit 
                    in diesem Zustand zu erhalten." (§ 
                    535 Abs. 1, § 538 BGB). Allerdings werden in den meisten Mietverträgen 
                    die Schönheitsreparaturen an den Mieter weitergegeben. 
                    Nur wenn sich im Mietvertrag keine Regelung über die 
                    Schönheitsreparaturen finden, sind sie Sache des Vermieters. Beachten Sie auch:
 
 Da das Rechtsgebiet Schönheitsreparaturen 
                    komplex sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung 
                    grundsätzlich die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich. Wenn Ihre Rechtsfrage zu Schönheitsreparaturen 
                    hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten 
                    Sie anwaltliche Hilfe einholen.
 In den allermeisten Fällen kann 
                    Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Schönheitsreparaturen 
                    erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen.
 
 Sie haben über Mietrecht-am-Telefon hier und jetzt die 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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