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				  Fragen und Antworten
 
 Betriebskosten
 
 Wer zahlt die Betriebskosten?
 
 Gesetzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Nebenkosten zu 
                  tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 3 BGB). 
                  Allerdings enthalten die meisten Mietverträge Regelungen, 
                  die dem Mieter die Betriebskosten (ganz oder teilweise) auferlegen. 
                  Die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten müssen eindeutig 
                  und unmißverständlich im Mietvertrag benannt werden. 
                  Findet sich im Mietvertrag keine solche Vereinbarung, sind die 
                  Betriebskosten durch die vereinbarte Grundmiete abgegolten.
 
 
 
 Weitere Informationen zu diesem Thema 
                  finden Sie in der BetrKV (Verordnung 
                  über die Aufstellung von Betriebskosten).
 
 
 
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