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 EigenbedarfDer Vermieter 
                    kann das Mietverhältnis 
                    wegen Eigenbedarf beenden. Voraussetzung hierfür ist, 
                    daß er die Wohnräume für sich selbst oder 
                    Familienangehörige (bzw. Angehörige seines Haushaltes) 
                    benötigt.Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben 
                    seine Eigenbedarfgründe anführen. Hierfür muss 
                    eine vernünftige und nachvollziehbare Eigenbedarfsbegründung 
                    genannt werden.
 Die Eigenbedarfsbegründungsmöglichkeiten sind eng 
                    umrissen, um eine mißbräuchliche Kündigung 
                    wegen Eigenbedarf auszuschließen.
 
 Weitere Rechtsberatung und Information zu Eigenbedarf finden 
                  Sie unter "Fragen und 
                  Antworten - Eigenbedarf".
 
 
 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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