Eigenbedarf
Der Vermieter
kann das Mietverhältnis
wegen Eigenbedarf beenden. Voraussetzung hierfür ist,
daß er die Wohnräume für sich selbst oder
Familienangehörige (bzw. Angehörige seines Haushaltes)
benötigt.
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben
seine Eigenbedarfgründe anführen. Hierfür muss
eine vernünftige und nachvollziehbare Eigenbedarfsbegründung
genannt werden.
Die Eigenbedarfsbegründungsmöglichkeiten sind eng
umrissen, um eine mißbräuchliche Kündigung
wegen Eigenbedarf auszuschließen.
Weitere Rechtsberatung und Information zu Eigenbedarf finden
Sie unter "Fragen und
Antworten - Eigenbedarf".
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