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 MietkautionDie Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters 
                    an den Vermieter. Die Höhe der Kaution darf höchstens 
                    drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen. Der Vermieter 
                    hat die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei 
                    einem Kreditinstitut (zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger 
                    Kündigungsfrist üblichen Zinssatz) anzulegen. Mieter 
                    und Vermieter können auch eine andere Anlageform vereinbaren. 
                    Jedoch muss die Mietkaution immer getrennt vom Vermögen 
                    des Vermieters angelegt werden. Die Kaution kann beispielsweise als Barkaution, Bankbürgschaft 
                    oder als verpfändeten Sparbuch geleistet werden.
 Nach Ende des Mietverhältnisses muß der Vermieter 
                    die Kaution an den Mieter zurückzahlen. Die Kaution dient 
                    der Sicherung der Ansprüche des Vermieters. Der Vermieter 
                    hat eine angemessene Überlegungsfrist, um zu prüfen, 
                    ob er noch Ansprüche gegen seinen Mieter hat, zum Beispiel 
                    wegen Schäden an der Mietsache oder Renovierungsarbeiten, 
                    die in den Bereich des Mieters gehört hätten. Im 
                    Einzelfall kann diese Prüfungs-Frist länger als 
                    sechs Monate dauern.
 
 Weitere Informationen zur Mietkaution 
                    finden Sie unter "Fragen 
                    und Antworten".
 
 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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