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				  Fragen und Antworten
 
 Kündigung wegen Eigenbedarf
 
 Wann kommt eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Frage?
 
 Wenn der Vermieter die Wohnung als Wohnraum für sich, seine 
                  Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts 
                  benötigt, kann er dem Mieter eine Kündigung wegen 
                  Eigenbedarf aussprechen. (§ 573 Abs. 
                  2 Nr. 2 BGB)
 Der Vermieter muss in seiner Kündigung begründen, 
                  warum und für wen er die Wohnung benötigt um darzulegen, 
                  daß tatsächlich er berechtigtes Interesse an der 
                  Nutzung der Wohnung hat.
 Diese Begründung dient dem Schutz des Mieters, um einer 
                  Kündigung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf entgegenzuwirken. 
                  Die Kündigungsgründe und die Eigenbedarfsbegründung 
                  müssen für den Mieter nachvollziehbar geschildert 
                  werden. Täuscht der Vermieter seinen Eigenbedarf an der 
                  Wohnung nur vor, um eine Kündigung zu erreichen, kann der 
                  Mieter Schadensersatz fordern.
 
 
 
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