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Kündigung wegen Eigenbedarf




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Kündigung wegen Eigenbedarf

Wann kommt eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Frage?


Wenn der Vermieter die Wohnung als Wohnraum für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt, kann er dem Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Der Vermieter muss in seiner Kündigung begründen, warum und für wen er die Wohnung benötigt um darzulegen, daß tatsächlich er berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung hat.
Diese Begründung dient dem Schutz des Mieters, um einer Kündigung wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf entgegenzuwirken. Die Kündigungsgründe und die Eigenbedarfsbegründung müssen für den Mieter nachvollziehbar geschildert werden. Täuscht der Vermieter seinen Eigenbedarf an der Wohnung nur vor, um eine Kündigung zu erreichen, kann der Mieter Schadensersatz fordern.


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