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Fragen und Antworten zum Eigenbedarf




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Eigenbedarf

Für welche Personen außer sich selbst kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Eigenbedarf besteht ebenfalls, wenn der Vermieter die Wohung für Angehörige seiner Familie oder seines Hausstandes benötigt.
Familienangehörige sind im vor allem seine Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und sein Ehepartner. Hausstandangehörige sind Personen, die zwar nicht mit dem Vermieter verwandt sind, aber mit ihm in enger Lebensgemeinschaft zusammenwohnen, also beispielsweise sein unehelicher Lebenspartner oder benötigtes Pflegepersonal.
Der Vermieter muss in seinem Kündigungsschreiben genau angeben, für wen er die Wohnung benötigt. Die Begründung "ein Angehöriger" ist nicht ausreichend.


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