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Fragen und Antworten
Eigenbedarf
Für welche Personen außer sich selbst kann der Vermieter
Eigenbedarf anmelden?
Eigenbedarf besteht ebenfalls, wenn der Vermieter die Wohung
für Angehörige seiner Familie oder seines Hausstandes
benötigt.
Familienangehörige sind im vor allem seine Kinder, Eltern,
Großeltern, Geschwister und sein Ehepartner. Hausstandangehörige
sind Personen, die zwar nicht mit dem Vermieter verwandt sind,
aber mit ihm in enger Lebensgemeinschaft zusammenwohnen, also
beispielsweise sein unehelicher Lebenspartner oder benötigtes
Pflegepersonal.
Der Vermieter muss in seinem Kündigungsschreiben genau
angeben, für wen er die Wohnung benötigt. Die Begründung
"ein Angehöriger" ist nicht ausreichend.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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