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				  Fragen und Antworten
 
 Eigenbedarf
 
 Für welche Personen außer sich selbst kann der Vermieter 
                  Eigenbedarf anmelden?
 
 Eigenbedarf besteht ebenfalls, wenn der Vermieter die Wohung 
                  für Angehörige seiner Familie oder seines Hausstandes 
                  benötigt.
 Familienangehörige sind im vor allem seine Kinder, Eltern, 
                  Großeltern, Geschwister und sein Ehepartner. Hausstandangehörige 
                  sind Personen, die zwar nicht mit dem Vermieter verwandt sind, 
                  aber mit ihm in enger Lebensgemeinschaft zusammenwohnen, also 
                  beispielsweise sein unehelicher Lebenspartner oder benötigtes 
                  Pflegepersonal.
 Der Vermieter muss in seinem Kündigungsschreiben genau 
                  angeben, für wen er die Wohnung benötigt. Die Begründung 
                  "ein Angehöriger" ist nicht ausreichend.
 
 
 
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