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				  Fragen und Antworten
 
 Haustierhaltung
 
 Kann die Haustierhaltung generell verboten werden?
 
 Auch wenn im Mietvertrag die Haustierhaltung generell verboten 
                  ist, darf der Vermieter dem Mieter die Tierhaltung nicht gänzlich 
                  untersagen, denn das wäre eine übermäßige 
                  Einschränkung des Mieters. Kleintiere, wie z.B. Kanarienvögel, 
                  Hamster und Meerschweinchen, dürfen in jeder Mietwohnung 
                  gehalten werden. Die Haltung solcher Kleintiere gehört 
                  zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
 Insofern ist ein uneingeschränktes Verbot der Haustierhaltung 
                  nicht wirksam.
 
 
 
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