| 
 ::  
				  Fragen und Antworten
 
 Haustierhaltung
 
 Kann der Vermieter die Hundehaltung/Katzenhaltung verbieten, 
                  wenn schon andere Mieter Hunde/Katzen haben?
 
 Wenn laut Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter der Tierhaltung 
                  zustimmen muss, und er hat anderen Mietern im selben Haus die 
                  Hundehaltung/Katzenhaltung schon erlaubt, dann darf der Mieter 
                  davon ausgehen, daß auch sein Hund/seine Katze vom Vermieter 
                  gestattet wird.
 Ausnahmen hiervon gibt es nur, wenn der Vermieter sachliche 
                  Gründe anführen kann, die für die Hundehaltung/Katzenhaltung 
                  der anderen Mieter nicht galten (z.B. Kampfhunde, zu viele oder 
                  zu große Tiere in einer Ein-Zimmer-Wohnung, Belästigung 
                  durch das Tier im Treppenhaus).
 
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
 :: So geht's:
 1. Rufnummer wählen.
 2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht" 
                    sprechen.
 3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine 
                    weiteren Kosten)
 
 
 :: Ihre Vorteile:
 
 Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen 
                    Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem 
                    Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, 
                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
                      |  |   
                      | 
                           
                            | 
                                 
                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
                      |  |  |