::
Fragen und Antworten
Haustierhaltung
Kann der Vermieter die Hundehaltung/Katzenhaltung verbieten,
wenn schon andere Mieter Hunde/Katzen haben?
Wenn laut Mietvertrag geregelt ist, dass der Vermieter der Tierhaltung
zustimmen muss, und er hat anderen Mietern im selben Haus die
Hundehaltung/Katzenhaltung schon erlaubt, dann darf der Mieter
davon ausgehen, daß auch sein Hund/seine Katze vom Vermieter
gestattet wird.
Ausnahmen hiervon gibt es nur, wenn der Vermieter sachliche
Gründe anführen kann, die für die Hundehaltung/Katzenhaltung
der anderen Mieter nicht galten (z.B. Kampfhunde, zu viele oder
zu große Tiere in einer Ein-Zimmer-Wohnung, Belästigung
durch das Tier im Treppenhaus).
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen
Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem
Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren,
noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise
in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
|
|
Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
|
|
|
|
|
|