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				  Fragen und Antworten
 
 Haustierhaltung
 
 Im Mietvertrag ist die Hundehaltung/Katzenhaltung generell verboten. 
                  Darf der Vermieter das?
 
 Ja, dieses Verbot schränkt die freie Persönlichkeitsentfaltung 
                  des Mieters nicht ein, denn er hat diesem Vertrag selbst zugestimmt. 
                  Ausnahmeregelungen ließen sich höchstens für 
                  Hilfs- und Blindenhunde durchsetzen.
 
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
 :: So geht's:
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                    Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, 
                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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