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				  Fragen und Antworten
 
 Mahnung
 
 Muß der Mieter den Vermieter mahnen, den Mangel der 
                  Mietsache zu beseitigen, bevor er selbst die Beseitigung des 
                  Mangels vornimmt?
 Üblicherweise schon. Um den Mietmangel selbst beheben 
                    (lassen) zu dürfen, muss der Mieter den Vermieter zuvor 
                    gemahnt haben. Ausmahmen bestehen 1. wenn der Vermieter die 
                    Mietmangelbeseitigung von vornherein ablehnt und 2. wenn eine 
                    dem Vermieter bekannte, unmittelbar drohende erhebliche Gefahr 
                    abgewehrt werden muß. 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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