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				  Fragen und Antworten
 
 Modernisierung
 
 Muss der Vermieter die Modernisierung vorher ankündigen?
 
 Der Vermieter muss den Mieter spätestens drei Monate vor 
                  Beginn der Modernsierungsmaßnahmen über Art, Umfang, 
                  Beginn und voraussichtliche Dauer der Bauarbeiten informieren. 
                  Außerdem muss er gegebenenfalls dem Mieter die vorraussichtlich 
                  zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Diese Mitteilung 
                  muss der Vermieter dem Mieter schriftlich zukommen lassen. Die 
                  Ankündigung muss dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme 
                  so konkret begründen, dass er diese nachvollziehen und 
                  sich entsprechend darauf vorbereiten kann. Kommt diese Ankündigung 
                  zu spät oder ist sie unvollständig, muss der Mieter 
                  die Modernisierungsarbeiten nicht dulden. Ausnahmen bestehen 
                  bei sehr geringfügigen Modernisierungsarbeiten.
 
 
 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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