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Fragen und Antworten zur Eigenbedarf




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Untermiete

Welche meiner Angehörigen darf ich in meine Wohnung mit aufnehmen, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen?

Die Aufnaheme des Ehegatten, der Kinder, Eltern und auch der Schwiegereltern gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und bedarf keiner ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Für die Aufnahme von Geschwistern, Lebensgefährten sowie von entfernteren Verwandten muss der Mieter erst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter muß dem Mieter die Untervermietung eines Teil der Wohnung gestatten, sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Dies trifft in der Regel auf diese Fälle zu. Diese Genehmigung kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen verweigern.


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