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				  Fragen und Antworten
 
 Untermiete
 
 Welche meiner Angehörigen darf ich in meine Wohnung 
                    mit aufnehmen, ohne vorher die Erlaubnis des Vermieters einzuholen? Die Aufnaheme des Ehegatten, der Kinder, Eltern und auch 
                    der Schwiegereltern gehört zum vertragsgemäßen 
                    Gebrauch der Mietsache und bedarf keiner ausdrücklichen 
                    Genehmigung des Vermieters.Für die Aufnahme von Geschwistern, Lebensgefährten 
                    sowie von entfernteren Verwandten muss der Mieter erst die 
                    Erlaubnis des Vermieters einholen. Der Vermieter muß 
                    dem Mieter die Untervermietung eines Teil der Wohnung gestatten, 
                    sofern der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung 
                    hat. Dies trifft in der Regel auf diese Fälle zu. Diese 
                    Genehmigung kann der Vermieter nur in Ausnahmefällen 
                    verweigern.
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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