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Fragen und Antworten
Untermiete
Wie lange darf ein Besucher bei mir wohnen, ohne daß
es als Untermietverhältnis gewertet wird?
Ein Untermietverhältnis ist stets auf eine gewisse Dauer
angelegt. Deswegen kommt ein vorrübergehender Besuch
nicht als Untermietverhältnis in Betracht.
Für mindestens sechs Wochen hat der Mieter das Recht,
Besucher in seine Wohnung aufzunehmen. Dieses Recht läßt
sich nicht im Mietvertrag ausschließen oder beschränken.
Allerdings kann der Vermieter gegen den Besuch einschreiten,
wenn die Wohnung dadurch längere Zeit deutlich überbelegt
ist.
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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