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				  Fragen und Antworten
 
 Untermiete
 
 Wie lange darf ein Besucher bei mir wohnen, ohne daß 
                    es als Untermietverhältnis gewertet wird? Ein Untermietverhältnis ist stets auf eine gewisse Dauer 
                    angelegt. Deswegen kommt ein vorrübergehender Besuch 
                    nicht als Untermietverhältnis in Betracht. Für mindestens sechs Wochen hat der Mieter das Recht, 
                    Besucher in seine Wohnung aufzunehmen. Dieses Recht läßt 
                    sich nicht im Mietvertrag ausschließen oder beschränken. 
                    Allerdings kann der Vermieter gegen den Besuch einschreiten, 
                    wenn die Wohnung dadurch längere Zeit deutlich überbelegt 
                    ist.
 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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