Kündigungsfrist*
Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte
kürzestmögliche Zeitraum zwischen Zugang einer Kündigung
und der dadurch bewirkten rechtswirksamen Beendigung des gekündigten
Vertragsverhältnisses. Kündigungsfristen werden
regelmäßig bei Dauerschuldverhältnissen (Miete,
Pacht, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag) vertraglich geregelt,
häufig in Verbindung mit einem zulässigen Kündigungstermin
("... zum Monatsende", "... zum Ende des Kalendervierteljahres").
Das Motiv bei der Vereinbarung einer Kündigungsfrist
ist es, beiden Vertragspartnern zu ermöglichen, im Falle
der Kündigung das Vertragsverhältnis ohne übermäßigen
Zeitdruck abwickeln und nach einem anderen Vertragspartner
suchen zu können.
In Deutschland existieren in einigen Rechtsgebieten zum Schutz
des schwächeren Vertragspartners Mindestkündigungsfristen,
wie beispielsweise die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen
im Arbeitsrecht oder im Mietrecht.
Die Fristberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Weitere Informationen zum Thema Kündigungsfrist finden
Sie unter "Fragen
und Antworten".
Die Kündigungsfrist ist die Zeit,
die nach dem Zugang der Kündigung bis zum Eintritt der
Kündigungswirkung bleibt.
Diese Frist ermöglich dem Mieter, eine neue Wohnung und
dem Vermieter, geeignete Nachmieter zu finden, ohne daß
sie dabei einem übermäßigen Zeitdruck ausgesetzt
sind.
Die gesetzlich Kündigungsfrist für Wohnräume
beträgt drei Monate. Es kann aber im Mietvertrag auch
eine längere Kündigungsfrist vereinbart worden sein.
Weitere Informationen zur Kündigungsfrist finden Sie
unter "Fragen und
Antworten".
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Da das Thema Kündigungsfrist komplex
sein kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Kündigungsfrist"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht"
Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
Seite verfügbar, der "Mietrecht"
Artikel kann hier
bearbeitet werden. |
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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