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 Mietverhältnisse 
                    über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
 
 Kapitel 6: Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum 
                    an vermieteten Wohnungen
 (§§ 577 - 577a)
 
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
 :: So geht's:
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                    Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, 
                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                  |  | *Vorschrift 
                                    neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, 
                                    Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 
                                    19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001. 
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                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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