(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein 
                          berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses 
                          hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung 
                          ist ausgeschlossen. 
                          
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an 
                            der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere 
                            vor, wenn 
                           1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft 
                            nicht unerheblich verletzt hat, 
                            2. der Vermieter die Räume als Wohnung für 
                            sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige 
                            seines Haushalts benötigt oder 
                            3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses 
                            an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung 
                            des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche 
                            Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, 
                            durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine 
                            höhere Miete zu erzielen, bleibt außer 
                            Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf 
                            berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang 
                            mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung 
                            an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum 
                            veräußern will.
                           (3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse 
                            des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben 
                            anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, 
                            soweit sie nachträglich entstanden sind. 
                          (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung 
                            ist unwirksam.