| 
 KappungsgrenzeUm die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend 
                    dem Mietspiegel anzupassen, muss sich der Vermieter an die 
                    sogenannte Kappungsgrenze halten. Die besagt, daß die 
                    Miete innerhalb von 3 Jahren höchstens um 20 % erhöht 
                    werden darf.(§ 558 Abs. 3 BGB).
 
 Sie haben eine Frage zur Kappungsgrenze?Da das Thema Kappungsgrenze komplex sein 
                    kann, ist für eine zuverlässige Rechtsberatung grundsätzlich 
                    die Konsultation eines Rechtsanwalts erforderlich. Um Ihre Rechtsposition zum Thema Kappungsgrenze 
                    jetzt abzuklären, können Sie hier direkt einen deutschen 
                    Rechtsanwalt auf dem Gebiet Kappungsgrenze befragen. In den allermeisten Fällen kann 
                    Ihnen der Anwalt Ihre Rechtsposition zum Thema Kappungsgrenze 
                    erklären, und Ihnen eine konkrete Vorgehensweise aufzeigen. ... und dies relativ kostengünstig 
                    auch am Abend und am Wochenende, hier und jetzt!
 
 Mietrecht 
                    am Telefon
 
 
 
 :: So geht's: 1. Rufnummer wählen.2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema Kappungsgrenze sprechen.
 3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Keine weiteren Kosten)
 :: Ihre Vorteile:
 Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen Sie einen Rechtsanwalt 
                    sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem Telefon aus anrufen. 
                    Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, noch müssen 
                    Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise in Ihrer Arbeitszeit 
                    liegen, orientieren. ...mehr
 
 
                     
                      |  |   
                      | 
                           
                            | 
                                 
                                  |  | Aufgrund 
                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
                      |  |  |