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BGH-Urteil zum Mietrecht / Staffelmiete



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XIII. Zivilsenat 03.13.2003 XIII ZR 157/03


Zur Wirksamkeit der Vereinbarung einer Staffelmiete, die während des Laufs einer Mietpreisbindung für die Zeit nach ihrer Beendigung geschlossen wird.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 5. November 2003 für Recht erkannt:
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin vom 17. März 2003 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Tatbestand:
Die Beklagte ist Mieterin der dem Kläger gehörigen Wohnung in der S. straße in B. . Der von den Parteien geschlossene Mietvertrag lautet auszugsweise:
"§ 3 ...
Die Wohnung unterliegt bis zum 31.12.2001 der sozialen Mietpreisbindung ...
Die monatliche Netto-Kaltmiete beträgt zur Zeit 212,69 DM.
Es wird folgende Staffelmiete vereinbart:
- Die erste Staffel beträgt 500 DM, wird jedoch erst nach dem Auslaufen der sozialen Mietpreisbindung im Januar 2002 fällig. ..."
Der Kläger verlangte unter Berufung auf diese Vereinbarung nach Ablauf der Mietpreisbindung am 31. Dezember 2001 für die Zeit ab Januar 2002 von der Beklagten den Betrag von insgesamt 700 DM (357,90€) einschließlich 150 DM Betriebskosten und 50 DM Heizkosten. Die Beklagte weigerte sich, eine erhöhte Miete zu zahlen. Sie meint, Miete sei lediglich in der bisherigen Höhe geschuldet.
Mit der Klage macht der Kläger die nach seiner Ansicht aufgelaufenen Mietrückstände für die Monate Januar 2002 bis Mai 2002 geltend und begehrt - nach teilweiser Klagerücknahme - von der Beklagten Zahlung von 734,45 nebst Zinsen. Er hat in beiden Vorinstanzen obsiegt. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung der Kläger beantragt, erstrebt die Beklagte die Abweisung der Klage.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Staffelmiete und Mieterhöhung nach Ablauf der Mietpreisbindung)

Urteil des BGH zum Mietrecht (Staffelmietvertrag bei Mietpreisbindung).
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes befasst sich unter anderem mit der Vereinbarung einer Staffelmiete bei bestehender Mietpreisbindung.
Weitere Informationen zu Mieterhöhung und Mietpreisbindung finden Sie hier.



Bitte beachten Sie:

Dieses BGH-Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und ist nicht zu verallgemeinern. Wenn Ihre Frage zur Staffelmiete hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

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