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BGH-Urteil / Kappungsgrenze - Mieterhöhung



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XIII. Zivilsenat 28.04.2004 XIII ZR 177/03


Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren mit Schriftsatzfrist bis zum 3. März 2004 für Recht erkannt:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Mai 2003 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Tatbestand:
Die Klägerin verlangt von dem Beklagten Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete.
Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 7. Juni 1979 von der Klägerin eine Wohnung in F. . Es handelte sich um preisgebundenen Wohnraum. Seit 1. April 1998 betrug die monatliche Grundmiete 532,60 DM (272,31 €). Nachdem ein öffentlicher Zinszuschuß infolge der planmäßigen Tilgung eines Darlehens entfallen war, erhöhte die Klägerin mit Schreiben vom 9. November 2000 die Grundmiete wegen gestiegener Kapitalkosten rückwirkend zum 1. Oktober 2000 auf 765,30 DM (391,29 €). Nachfolgend endete die Preisbindung.
Mit Schreiben vom 27. November 2001 verlangte die Klägerin von dem Beklagten unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel die Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete um 58,69 € auf 449,98 € mit Wirkung zum 1. Februar 2002. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dadurch nicht überschritten. Der Beklagte erteilte die Zustimmung nicht. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Kostenmieterhöhung vom 9. November 2000 in die Berechnung der Kappungsgrenze einzubeziehen ist.
Das Amtsgericht hat der fristgemäß erhobenen Klage hinsichtlich eines Erhöhungsbetrages auf 445,75 € stattgegeben und sie im übrigen abgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Zustimmung zur Mieterhöhung, Kappungsgrenzen)

Urteil des BGH zum Mietrecht (Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Mieterhöhung).
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes befasst sich unter anderem mit der Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung.
Weitere Informationen zu Mieterhöhung und Mietwohnung finden Sie hier.



Bitte beachten Sie:

Dieses BGH-Urteil bezieht sich auf einen konkreten Sachverhalt und ist nicht zu verallgemeinern. Wenn Ihre Frage zu Kappungsgrenze und Mieterhöhung hier nicht beantwortet wird und Sie Beratung suchen, sollten Sie anwaltliche Hilfe einholen.

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