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BGH-Urteil zum Mietrecht




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VIII. Zivilsenat 03.12.2003 VIII ZR 86/03


Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung und einer widersprüchlichen Vereinbarung über die Kautionshöhe.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 3. Dezember 2003 für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin vom 3. März 2003 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen

Tatbestand:
Der Beklagte begehrt von der Klägerin die Rückzahlung einer Mietkaution. Die Klägerin vermietete dem Beklagten eine Mietwohnung in B. , D. straße . Nach dem Mietvertrag vom 26. Januar 1999 betrug der Grundmietzins zunächst monatlich 680 DM. In § 19 heißt es:
"1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.
... 4. Der Mieter zahlt bei Abschluß des Mietvertrags eine Kaution von drei Monatsmieten = 2.100 DM. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt verzinst drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses." Der Beklagte zahlte am 26. Januar 1999 an die Klägerin die Kaution in Höhe von 2.100 DM. Das Mietverhältnis begann am 1. Februar 1999. Mit der insoweit vom Beklagten anerkannten Klage hat die Klägerin Zahlung rückständigen Mietzinses verlangt. Widerklagend hat der Beklagte die Rückzahlung der an die Klägerin gezahlten Mietkaution geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht ihm einen Teilbetrag von 30,68 zugesprochen und die Widerklage im übrigen abgewiesen. Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Begehren, die Klägerin während des laufenden Mietvertrages zur Rückzahlung der gesamten Kaution zu verurteilen, weiter.

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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Kautionshöhe und Höhe der Mietkaution)

Urteil des BGH zum Mietrecht (Höhe der Kaution, Kautionshöhe).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
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