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VIII. Zivilsenat 03.12.2003 VIII
ZR 86/03
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Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit
der Fälligkeitsregelung und einer widersprüchlichen
Vereinbarung über die Kautionshöhe.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf
die mündliche Verhandlung vom 3. Dezember 2003
für Recht erkannt: Die Revision des Beklagten
gegen das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts
Berlin vom 3. März 2003 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens
zu tragen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Der Beklagte begehrt von der Klägerin die Rückzahlung
einer Mietkaution. Die Klägerin vermietete dem
Beklagten eine Mietwohnung in B. , D. straße
. Nach dem Mietvertrag vom 26. Januar 1999 betrug
der Grundmietzins zunächst monatlich 680 DM.
In § 19 heißt es:
"1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften
verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche
Regelung an deren Stelle treten.
... 4. Der Mieter zahlt bei Abschluß des Mietvertrags
eine Kaution von drei Monatsmieten = 2.100 DM. Die
Rückzahlung der Kaution erfolgt verzinst drei
Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses."
Der Beklagte zahlte am 26. Januar 1999 an die Klägerin
die Kaution in Höhe von 2.100 DM. Das Mietverhältnis
begann am 1. Februar 1999. Mit der insoweit vom Beklagten
anerkannten Klage hat die Klägerin Zahlung rückständigen
Mietzinses verlangt. Widerklagend hat der Beklagte
die Rückzahlung der an die Klägerin gezahlten
Mietkaution geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die
Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten
hat das Landgericht ihm einen Teilbetrag von 30,68
zugesprochen und die Widerklage im übrigen abgewiesen.
Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt
der Beklagte sein Begehren, die Klägerin während
des laufenden Mietvertrages zur Rückzahlung der
gesamten Kaution zu verurteilen, weiter.
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Bundesgerichtshof:
Urteil des BGH / Entscheidung zum Mietrecht (Kautionshöhe
und Höhe der Mietkaution)
Urteil des BGH zum Mietrecht (Höhe der Kaution, Kautionshöhe).
Alle hier zitierten Urteile des BGHs sind Leitsatzentscheidungen.
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