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				  Fragen und Antworten
 
 Kündigungsfrist
 
 Kann auch eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist 
                    vereinbart werden?
 Im Mietvertrag können für den Mieter auch kürzere 
                    Kündigungsfristen, als gesetzlich vorgeschrieben, vereinbart 
                    werden. Dagegen ist die Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen 
                    für den Vermieter unwirksam.
 Ausnahme: Vermietung von Wohnraum nur zum vorübergehenden 
                    Gebrauch (§ 573c Abs. 2 BGB)
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
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