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				  Fragen und Antworten
 
 Mietvertrag
 
 Wann darf der Mieter den Garten benutzen oder mitbenutzen?
 
 Der Mieter eines Einfamilienhauses darf den Garten nutzen, wenn 
                  dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
 Mieter eines Mehrfamilienhauses dürfen nur dann den Garten 
                  nutzen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Andernfalls 
                  gehört der Garten nicht mit zum Mietgegenstand.
 
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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