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Fragen und Antworten
Rechtsberatung zum Mietvertrag
Der Wohnungsmietvertrag ist ein gegenseitiger
Vertrag. In diesem Wohnraummietvertrag
verpflichtet sich der Vermieter,
dem Mieter die Mietsache zum Gebrauch
zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug,
dem Vermieter dafür das vereinbarte Entgelt zu zahlen.
In diesem Vertrag enthalten sind Mietvertragsklauseln, in denen
die Bedingungen des Mietvertrages datailliert geregelt sein
können.
Häufig wird ein Formularmietvertrag zum Mietvertragsabschluss
verwendet. Solch ein Mustermietvertrag unterliegt des Regelungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mietvertragsregelungen,
die die Rechte des Mieters über Gebühr einschränken,
können unwirksam sein. Bei sich widersprechenden Mietvertragsformulierungen
gilt stets die für den Mieter günstigste.
Umgamgssprachlich versteht man unter Miete auch den Mietzins.
Die "Miete" ist sofern vertraglich nichts anderes
bestimmt ist, bis zum dritten Werktag eines Monats im voraus
zu entrichten. Entspricht die Mietsache nicht dem im Vertrag
vereinbarten Zustand kann der Mieter
die Miete mindern. Die Minderung
der Miete erfolgt durch eine prozentuale Herabsetzung der Miete,
in dem Maße, in dem der Wohnwert gemindert ist.
Weitere Mietminderungsregelungen und
Hilfen zur Mietminderung finden Sie unter "Fragen
und Antworten - Mietminderung".
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