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Fragen und Antworten
Modernisierung
Was versteht man unter Modernisierung einer Wohnung?
Alle Maßnahmen, die die Mietsache verbessern, den Wohnraum
erweitern oder den Wasser- und Energieverbrauch senken, sind
Modernisierungsmaßnahmen. Der Vermieter muß spätestens
drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme den
Mieter darüber informieren. (§ 554
BGB)
Mietrecht-am-Telefon
:: So geht's:
1. Rufnummer wählen.
2. Sofort mit einem Anwalt zum Thema "Mietrecht"
sprechen.
3. Mit der Telefonrechnung bezahlen. (Es entstehen Ihnen keine
weiteren Kosten)
:: Ihre Vorteile:
Bei Mietrecht-am-Telefon erreichen
Sie einen Rechtsanwalt sofort, einfach indem Sie ihn von Ihrem
Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren,
noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise
in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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