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				  Fragen und Antworten
 
 Modernisierung
 
 Was versteht man unter Modernisierung einer Wohnung?
 
 Alle Maßnahmen, die die Mietsache verbessern, den Wohnraum 
                  erweitern oder den Wasser- und Energieverbrauch senken, sind 
                  Modernisierungsmaßnahmen. Der Vermieter muß spätestens 
                  drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme den 
                  Mieter darüber informieren. (§ 554 
                  BGB)
 
 
 
 Mietrecht-am-Telefon
 
 
 
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                    Telefon aus anrufen. Sie müssen weder einen Termin vereinbaren, 
                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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