Kündigungsschutz
Der Vermieter kann bei einem unbefristeten
Mietvertrag dem Mieter
nur aus bestimmten Gründen kündigen, da der Mieter
durch das Mietrecht besonders
geschütz ist.
Hierfür kommen insbesondere in Frage:
1. Die fristlose Kündigung,
die der Vermieter nur aussprechen kann, wenn der Mieter massiv
gegen Regelungen im Mietvertrag verstoßen hat.
2. Die Kündigung wegen Eigenbedarf,
die der Vermieter geltend machen kann, wenn
er die Wohnräume für sich selbst oder Familienangehörige
(bzw. Angehörige seines Haushaltes) benötigt.
Es ist meist sinnvoll, eine Kündigung durch den Vermieter
juristisch prüfen lassen. Häufig kann man sich nämlich
gegen die angegebenen Kündigungsgründe zur Wehr
setzen.
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