Mieterverein*
Mietervereine (auch Mietvereine) sind Zusammenschlüsse
von Wohnungsmietern. Sie vertreten
die Interessen der Mieter im Einzugsgebiet
ihres Vereins (zum Beispiel bei der Festsetzung des Mietspiegels)
und informieren in allen Mietfragen.
Aufgrund der Vereinsmitgliedschaft sind kostenlose Beratung
und preiswertere Vertretung möglich (vgl. Rechtsberatungsgesetz).
Zusätzlich haben die Mitglieder die Möglichkeit,
eine ermässigte Rechtschutzversicherung nur für
Mietstreitigkeiten abzuschließen.
Aufgabe der Mietervereine ist hauptsächlich
die Interessenvertretung der Mieter.
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*Dieser
Text basiert auf dem Artikel "Mieterverein"
aus der freien Enzyklopaedie Wikipedia
und steht unter der GNU Lizenz für freie
Dokumentation. Die Liste der "Mietrecht"
Autoren ist in der Wikipedia unter dieser
Seite verfügbar, der "Mietrecht"
Artikel kann hier
bearbeitet werden. |
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Aufgrund
fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung
der Rechtsprechung: Keine Gewähr für
Vollständigkeit und Richtigkeit!
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