Neues Mietrecht
Am 01.09.2001 trat die Mietrechtsreform
in Kraft.
Alle neuen in Kraft getretenen mietrechtlichen Regelungen
werden oft als "neues Mietrecht" bezeichnet. Die
Mietrechte sind in den §§ 535 BGB ff. im Bürgerlichen
Gesetzbuch geregelt.
Weitere Informationen zum Thema neuestes Mietrecht finden
Sie in den entsprechenden Gesetzestexten:
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