Sozialwohnung
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen
Mitteln finanziert wurden. Eine Sozialwohnung unterliegt im
Gegensatz zur freifinanzierten Wohnung einer Preisbindung,
das heißt, der Eigentümer darf vom Mieter nur eine
kostendeckende Miete (die sogenannte Kostenmiete)
verlangen. Diese Kostenmiete wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
errechnet und von der zuständigen Bewilligungsstelle
überprüft und bewilligt. Sozialwohnungen dürfen
nur an wohnberechtigte Personen vermietet werden.
Wohnberechtigt ist nur, wer einen Wohnberechtigungsschein
(über eine Wohnung der entsprechenden Wohnfläche)
hat.
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