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Sozialwohnung



Sozialwohnung

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden. Eine Sozialwohnung unterliegt im Gegensatz zur freifinanzierten Wohnung einer Preisbindung, das heißt, der Eigentümer darf vom Mieter nur eine kostendeckende Miete (die sogenannte Kostenmiete) verlangen. Diese Kostenmiete wird durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung errechnet und von der zuständigen Bewilligungsstelle überprüft und bewilligt. Sozialwohnungen dürfen nur an wohnberechtigte Personen vermietet werden.
Wohnberechtigt ist nur, wer einen Wohnberechtigungsschein (über eine Wohnung der entsprechenden Wohnfläche) hat.


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