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 Kostenmiete Sozialwohnungen unterliegen 
                    einer Mietpreisbindung, 
                    das heisst, der Eigentümer darf vom Mieter nur die Kostenmiete 
                    verlangen. Darunter versteht man eine Mietzahlung, 
                    die lediglich die laufenden Aufwendungen deckt. Zu den laufenden 
                    Kosten gehören die Kosten für Fremd- und Eigenkapital 
                    sowie die Bewirtschaftungskosten. Vereinbarungen im Mietvertrag, 
                    die eine höhere Miete als die Kostenmiete veranschlagen, 
                    sind unwirksam.
 
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 Mietrecht 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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