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 Mietverhältnisse 
                    über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
 Kapitel 
                    1: Allgemeine Vorschriften (§§ 549 - 555)
 
 
                     
                      | § 555 | (Unwirksamkeit 
                          einer Vertragsstrafe) |   
                      | Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine 
                          Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist 
                          unwirksam.
 
 
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 Fragen und Stichworte zu § 554 BGB: 
                     
                    Kann der Vermieter sonstige Stafzahlungen 
                      vom Mieter verlangen, wenn der eine Vereinbarung aus dem 
                      Mietvertrag nicht einhält?Was ist eine Vertragsstrafe im Mietrecht?Welche Möglichkeiten hat der Mieter, 
                      gegen eine solche Vereinbarung einer Vertragsstrafe vorzugehen?Welche Möglichkeiten hat der Vermieter 
                      außer eine Vertragsstrafe, Vertragsbrüche des 
                      Mieter zu sanktionieren?Schließt der Ausschluss einer Vertragstrafe 
                      auch die Forderung von Schadensersatz aus? 
 Mietrecht 
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                    noch müssen Sie sich an Bürozeiten, die beispielsweise 
                    in Ihrer Arbeitszeit liegen, orientieren. ...mehr
 
 
 
                     
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                                  |  | *Vorschrift 
                                    neugefaßt durch das Gesetz zur Neugliederung, 
                                    Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 
                                    19.6.2001 m.W.v. 1.9.2001. 
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                                    fortlaufender Anpassung der Gesetze und Weiterentwicklung 
                                    der Rechtsprechung: Keine Gewähr für 
                                    Vollständigkeit und Richtigkeit! |  |  |  |   
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